Presseversorgung: Krankenversicherung für
freie Journalisten und Medienschaffende
Als selbstständiger Unternehmer haben Sie
in Punkto Krankenversicherung die freie Wahl: Sie können
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben
oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden
(PKV).
Bei freien Künstlern oder Publizisten sieht
die Sache anders aus: Seit der Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
sind freie Journalisten über die Künstlersozialversicherung
(KSK) versicherungspflichtig. D.h. ein selbstständiger Journalist
muss sich bei der KSK anmelden. Mit der Aufnahme in die Künstlersozialkasse
zahlt der Journalist dann in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung
ein. Dazu kommt noch der Pflichtbeitrag in die Pflegeversicherung.
Die KSK übernimmt die Hälfte der anfallenden
Versicherungsbeiträge, vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil
eines Angestellten. Bei Berufsanfänger gibt es eine Ausnahmeregelung:
Journalisten können sich von der Versicherungspflicht in
der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und sich stattdessen
eine private Krankenversicherung suchen. In diesem Fall zahlt
die KSK statt der Hälfte der Beiträge den gleichen Zuschuss,
als ob der Journalist in der gesetzlichen Krankenversicherung
wäre. Ob sich das lohnt, muss im Einzelfall ausgerechnet
werden. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renteversicherung
kann man sich als freischaffender Künstler oder Publizist
allerdings nicht befreien lassen.
Im Gegensatz zu anderen Selbstständigen errechnet
sich die Höhe der Beiträge bei freien Journalisten aus
dem Jahreseinkommen. Dabei wird als Berechnungsgrundlage der Gewinn
aus dem Vorjahr herangezogen und als Schätzung an die KSK
übermittelt.
Beispielrechnung:
Bei einem geschätzten Jahreseinkommen von
10.000 Euro muss ein freier Journalist mit monatlich 155,84 Euro
an Beitragszahlungen rechnen. Den gleichen Anteil übernimmt
die KSK.
Die Höhe der Beiträge setzt
sich wie folgt zusammen:
Bei einem aktuellen Beitragssatz in der Rentenversicherung
von 19,9 Prozent beträgt der Anteil des Versicherten derzeit
9,95 Prozent von 10.000 Euro. Jährlich sind das somit 995
Euro bzw. der monatliche Beitrag beläuft sich auf 82,92 Euro.
Bei einem Beitragssatz von beispielsweise 13,5
Prozent in der GKV beträgt der Anteil des Versicherten 6,75
Prozent zuzüglich 0,9 Prozent Zusatzbeitrag. Das ergibt bei
7,65 Prozent von 10.000 Euro einen jährlichen Beitrag von
765 Euro bzw. 63,75 Euro monatlich. Der Beitrag zur Beitragssatz
der GKV kann je nach Krankenversicherung variieren.
Mit dem gesetzlichen Zusatzbeitrag, der von den
Versicherten alleine aufzubringen ist, sollen sich die Mitglieder
nach dem Willen des Gesetzgebers an den gestiegenen Kosten der
gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen.
Dazu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung,
der bei 1,7 Prozent liegt. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt
bei einem Versicherten-Anteil von 0,85 Prozent (+ 0,25 Prozent
für Kinderlose) von 10.000 Euro jährlich 85 Euro (bzw.110
Euro). Das macht monatlich noch mal 7,08 Euro (bzw. 9,17 Euro).
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