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Presseversorgung Bonn - Berlin
Markus Bollmann
Beauftragter des Versorgungswerk der Presse
 
 
 

Presseversorgung: Krankenversicherung für freie Journalisten und Medienschaffende

Als selbstständiger Unternehmer haben Sie in Punkto Krankenversicherung die freie Wahl: Sie können freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden (PKV).

Bei freien Künstlern oder Publizisten sieht die Sache anders aus: Seit der Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind freie Journalisten über die Künstlersozialversicherung (KSK) versicherungspflichtig. D.h. ein selbstständiger Journalist muss sich bei der KSK anmelden. Mit der Aufnahme in die Künstlersozialkasse zahlt der Journalist dann in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung ein. Dazu kommt noch der Pflichtbeitrag in die Pflegeversicherung.

Die KSK übernimmt die Hälfte der anfallenden Versicherungsbeiträge, vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil eines Angestellten. Bei Berufsanfänger gibt es eine Ausnahmeregelung: Journalisten können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und sich stattdessen eine private Krankenversicherung suchen. In diesem Fall zahlt die KSK statt der Hälfte der Beiträge den gleichen Zuschuss, als ob der Journalist in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre. Ob sich das lohnt, muss im Einzelfall ausgerechnet werden. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renteversicherung kann man sich als freischaffender Künstler oder Publizist allerdings nicht befreien lassen.

Im Gegensatz zu anderen Selbstständigen errechnet sich die Höhe der Beiträge bei freien Journalisten aus dem Jahreseinkommen. Dabei wird als Berechnungsgrundlage der Gewinn aus dem Vorjahr herangezogen und als Schätzung an die KSK übermittelt.

Beispielrechnung:

Bei einem geschätzten Jahreseinkommen von 10.000 Euro muss ein freier Journalist mit monatlich 155,84 Euro an Beitragszahlungen rechnen. Den gleichen Anteil übernimmt die KSK.

Die Höhe der Beiträge setzt sich wie folgt zusammen:

Bei einem aktuellen Beitragssatz in der Rentenversicherung von 19,9 Prozent beträgt der Anteil des Versicherten derzeit 9,95 Prozent von 10.000 Euro. Jährlich sind das somit 995 Euro bzw. der monatliche Beitrag beläuft sich auf 82,92 Euro.

Bei einem Beitragssatz von beispielsweise 13,5 Prozent in der GKV beträgt der Anteil des Versicherten 6,75 Prozent zuzüglich 0,9 Prozent Zusatzbeitrag. Das ergibt bei 7,65 Prozent von 10.000 Euro einen jährlichen Beitrag von 765 Euro bzw. 63,75 Euro monatlich. Der Beitrag zur Beitragssatz der GKV kann je nach Krankenversicherung variieren.

Mit dem gesetzlichen Zusatzbeitrag, der von den Versicherten alleine aufzubringen ist, sollen sich die Mitglieder nach dem Willen des Gesetzgebers an den gestiegenen Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen.

Dazu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung, der bei 1,7 Prozent liegt. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt bei einem Versicherten-Anteil von 0,85 Prozent (+ 0,25 Prozent für Kinderlose) von 10.000 Euro jährlich 85 Euro (bzw.110 Euro). Das macht monatlich noch mal 7,08 Euro (bzw. 9,17 Euro).

Stellen Sie Ihre finanzielle Zukunft auf sichere Beine – und das zu Pressekonditionen. Markus Bollmann und sein Team beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin in Bonn, Berlin oder Hamburg. Telefonisch unter 0228 – 21 91 51 oder per Email an info@presseversorgung-bonn.de