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Presseversorgung Bonn - Berlin
Markus Bollmann
Beauftragter des Versorgungswerk der Presse
 
 
 

Künstlersozialkasse will es wissen

Mit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist die Künstlersozialkasse (KSK) zu mehr Überprüfung bei den freiwilligen Angaben von Künstlern und Publizisten verpflichtet.

Freie Journalisten müssen sich also künftig auf einen Finanzcheck durch die KSK einstellen. Etwa 5 Prozent der Versicherten sollen jährlich überprüft werden. Die Folgen: wer das geforderte Jahreseinkommen von 3.900 Euro in mehreren Jahren nicht erreicht, muss sich ohne Künstlersozialkasse versichern. Ein schlechtes Jahr ist also weiterhin erlaubt, aber das sollte nicht die Regel werden.

Problematisch könnte auch die Einkommensschätzung werden. Wer sich verschätzt, muss sowohl mit rückwirkenden Beitragsanpassungen als auch mit Anpassungen für die kommenden Jahre rechnen. Zudem drohen auch kürzere Prüfungsintervalle.

Aber auch für Auftraggeber müssen vermehrt damit rechnen, von der KSK kontrolliert zu werden. Verlage und Agenturen haben 5,1 Prozent der ausgezahlten Honorare an Künstler und Publizisten an die Künstlersozialkasse abzuführen. Diese Regelung betrifft künftig auch freie Journalisten, die den ein oder anderen Beitrag von einem Kollegen schreiben lassen und diesen dann mit vermarkten. Wer sein Verkaufstalent auf diese Weise nutzt, muss damit rechnen als Verwerter im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes eingestuft zu werden.

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