Künstlersozialkasse will es wissen
Mit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
ist die Künstlersozialkasse (KSK) zu mehr Überprüfung
bei den freiwilligen Angaben von Künstlern und Publizisten
verpflichtet.
Freie Journalisten müssen sich also künftig
auf einen Finanzcheck durch die KSK einstellen. Etwa 5 Prozent
der Versicherten sollen jährlich überprüft werden.
Die Folgen: wer das geforderte Jahreseinkommen von 3.900 Euro
in mehreren Jahren nicht erreicht, muss sich ohne Künstlersozialkasse
versichern. Ein schlechtes Jahr ist also weiterhin erlaubt, aber
das sollte nicht die Regel werden.
Problematisch könnte auch die Einkommensschätzung
werden. Wer sich verschätzt, muss sowohl mit rückwirkenden
Beitragsanpassungen als auch mit Anpassungen für die kommenden
Jahre rechnen. Zudem drohen auch kürzere Prüfungsintervalle.
Aber auch für Auftraggeber müssen vermehrt
damit rechnen, von der KSK kontrolliert zu werden. Verlage und
Agenturen haben 5,1 Prozent der ausgezahlten Honorare an Künstler
und Publizisten an die Künstlersozialkasse abzuführen.
Diese Regelung betrifft künftig auch freie Journalisten,
die den ein oder anderen Beitrag von einem Kollegen schreiben
lassen und diesen dann mit vermarkten. Wer sein Verkaufstalent
auf diese Weise nutzt, muss damit rechnen als Verwerter im Sinne
des Künstlersozialversicherungsgesetzes eingestuft zu werden.
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