Aktuell
Künstlersozialkasse will es wissen
Mit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
ist die Künstlersozialkasse (KSK) zu mehr Überprüfung
bei den freiwilligen Angaben von Künstlern und Publizisten
verpflichtet.
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„PflegePlus“ - das neueste
Produkt der Presse-Versorgung
Mit „PflegePlus“ bietet die Presse-Versorgung
ab 2007 erstmals ein Produkt außerhalb der Lebensversicherungspalette
an.
Die Pflegebedürftigkeit gilt heute als das
am meisten unterschätzte Risiko. Schon allein aufgrund der
demographischen Entwicklung werden künftig mehr und mehr
Menschen pflegebedürftig. So schätzt etwa das Institut
für Wirtschaft und Gesellschaft in Bonn, dass die Anzahl
der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2030 von heute 2
Mio. auf über 3 Mio. und bis 2050 auf etwa 4 Mio. steigen
wird.
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Presse-Versorgungswerk
ernennt Beauftragte
Im Rahmen einer Festveranstaltung im Oktober 2006
in Stuttgart hat das Presse-Versorgungswerk 20 Allianz-Agenturen
den Titel “Beauftragte des Versorgungswerks der Presse”
verliehen. Auch
Markus Bollmann gehört nun zu den offiziellen Vertretern
der Presseversorgung.
Aus diesem Anlass veröffentlichte die Allianz-Zeitung
ein Interview mit dem jüngsten Beauftragten des Versorgungswerks
der Presse, Markus Bollmann.
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Lesen Sie hier, welche Erwartungen er mit der Auszeichnung verbindet
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Zu hohe Steuern
Die Finanzämter verlangen von Existenzgründern
zu hohe Steuern. Journalisten die sich in den letzen Jahren selbständig
gemacht haben und dabei Überbrückungsgeld von der Arbeitsagentur
erhalten haben, sollten den Steuerbescheid sorgfältig prüfen.
Die Finanzämter machen auf diese Zuschüsse noch einen
Progressionsvorbehalt geltend, obwohl der im August 2003 mit dem
Kleinunternehmerförderungsgesetz rückwirkend zum 1.1.2003
abgeschaft wurde.
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Arbeitslose Journalisten müssen Presseversorgung
auflösen
Es häufen sich die Fälle, in denen arbeitslos
gemeldete Redakteure , die vom Arbeitslosengeld in die Arbezslosenhilfe
rutschen (ALG II ), zur Auflösung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung
beim Presseversorgungswerk aufgefordert werden. Sowohl die Deutsche
Journalisten-Union (dju) als auch der DJV haben Rechtschutz für
betroffene Mitglieder übernommen, denen Arbeitslosenhilfe
verwehrt wurde, mit dem Hinweis diese angesammelten Vermögen
der Lebens-Rentenversicherung zu verwenden. Wenn diese Versicherungen
obligatorisch sind (Redakteure), dienen sie zur Altersvorsorge.
Obligatorische Verträge müssen aber nur aufgelöst
werden, wenn die gesetzliche Unverfallbarkeit noch nicht erreicht
ist, d.h. nach einer Laufzeit von fünf oder mehr Jahren können
solche Verträge nicht mehr aufgelöst werden. Auskunft
hierzu erteilt das Presse Versorgungswerk. Betroffenen sollten
sich an die Landesverbände wenden und Widerspruch einlegen.
Es ist derzeit ein Verfügungsverfahren in Gang gesetzt worden.
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