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Presseversorgung Bonn - Berlin
Markus Bollmann
Beauftragter des Versorgungswerk der Presse
 
 
 

Aktuell

Künstlersozialkasse will es wissen

Mit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist die Künstlersozialkasse (KSK) zu mehr Überprüfung bei den freiwilligen Angaben von Künstlern und Publizisten verpflichtet.

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„PflegePlus“ - das neueste Produkt der Presse-Versorgung

Mit „PflegePlus“ bietet die Presse-Versorgung ab 2007 erstmals ein Produkt außerhalb der Lebensversicherungspalette an.

Die Pflegebedürftigkeit gilt heute als das am meisten unterschätzte Risiko. Schon allein aufgrund der demographischen Entwicklung werden künftig mehr und mehr Menschen pflegebedürftig. So schätzt etwa das Institut für Wirtschaft und Gesellschaft in Bonn, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2030 von heute 2 Mio. auf über 3 Mio. und bis 2050 auf etwa 4 Mio. steigen wird.

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Presse-Versorgungswerk ernennt Beauftragte

Im Rahmen einer Festveranstaltung im Oktober 2006 in Stuttgart hat das Presse-Versorgungswerk 20 Allianz-Agenturen den Titel “Beauftragte des Versorgungswerks der Presse” verliehen. Auch Markus Bollmann gehört nun zu den offiziellen Vertretern der Presseversorgung.

Aus diesem Anlass veröffentlichte die Allianz-Zeitung ein Interview mit dem jüngsten Beauftragten des Versorgungswerks der Presse, Markus Bollmann.

»»» Lesen Sie hier, welche Erwartungen er mit der Auszeichnung verbindet

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Zu hohe Steuern

Die Finanzämter verlangen von Existenzgründern zu hohe Steuern. Journalisten die sich in den letzen Jahren selbständig gemacht haben und dabei Überbrückungsgeld von der Arbeitsagentur erhalten haben, sollten den Steuerbescheid sorgfältig prüfen. Die Finanzämter machen auf diese Zuschüsse noch einen Progressionsvorbehalt geltend, obwohl der im August 2003 mit dem Kleinunternehmerförderungsgesetz rückwirkend zum 1.1.2003 abgeschaft wurde.

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Arbeitslose Journalisten müssen Presseversorgung auflösen

Es häufen sich die Fälle, in denen arbeitslos gemeldete Redakteure , die vom Arbeitslosengeld in die Arbezslosenhilfe rutschen (ALG II ), zur Auflösung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung beim Presseversorgungswerk aufgefordert werden. Sowohl die Deutsche Journalisten-Union (dju) als auch der DJV haben Rechtschutz für betroffene Mitglieder übernommen, denen Arbeitslosenhilfe verwehrt wurde, mit dem Hinweis diese angesammelten Vermögen der Lebens-Rentenversicherung zu verwenden. Wenn diese Versicherungen obligatorisch sind (Redakteure), dienen sie zur Altersvorsorge. Obligatorische Verträge müssen aber nur aufgelöst werden, wenn die gesetzliche Unverfallbarkeit noch nicht erreicht ist, d.h. nach einer Laufzeit von fünf oder mehr Jahren können solche Verträge nicht mehr aufgelöst werden. Auskunft hierzu erteilt das Presse Versorgungswerk. Betroffenen sollten sich an die Landesverbände wenden und Widerspruch einlegen. Es ist derzeit ein Verfügungsverfahren in Gang gesetzt worden.